Dem Kassier obliegt die Haushaltsführung der Kolpingsfamilie. Er erstellt den Etat und die Jahresrechnung. Er hat dem Vorstand vierteljährlich einen Finanzbericht zu geben. Insbesondere hat er für den termingerechten, vollständigen Eingang und die entsprechende Weiterleitung der Mitgliederbeiträge zu sorgen. Er wird vom Vorstand kontrolliert und nach Prüfung der Haushaltsführung und Kassengeschäfte durch die Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung entlastet.