Dem/der Kassierer/in obliegt die Haushaltsführung der Kolpingsfamilie. Er/sie erstellt den Etat und die Jahresrechnung. Er/sie hat dem Vorstand vierteljährlich einen Finanzbericht zu geben. Insbesondere hat er/sie für den termingerechten, vollständigen Eingang und die entsprechende Weiterleitung der Mitgliederbeiträge zu sorgen. Er/sie wird vom Vorstand kontrolliert und nach Prüfung der Haushaltsführung und Kassengeschäfte durch die Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung entlastet.